نړيوال ښکيلاک او د لرو بر افغان دازادۍ غورځنګ
Layeha (Regelbuch) für die Mudschaheddin
pattang
26.05.2008
Die Regeln für die Mudschaheddin
Vom Obersten Führer des Islamischen Emirates Afghanistan:
Jeder Mudschahed ist verpflichtet, die folgenden Regeln einzuhalten:
1) Einem Taliban-Kommandanten ist es gestattet, eine Einladung an diejenigen Afghanen auszusprechen, die Ungläubige unterstützen, damit sie zum wahren Islam übertreten.
2) Wer den Ungläubigen den Rücken kehrt, dem garantieren wir Sicherheit für Leib und Besitz. Wenn er sich jedoch in einen Disput verwickelt oder jemand etwas gegen ihn vorbringt, muss er sich unserem Rechtswesen stellen.
3) Mudschaheddin, die Überläufern Sicherheit gewähren, müssen ihren Kommandanten informieren.
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4) Wer zu den Taliban übertritt, aber sich nicht loyal verhält und zum Verräter wird, verliert unseren Schutz. Ihm wird keine zweite Chance gegeben.
5) Ein Mudschahed, der einen Überläufer tötet, verliert unseren Schutz und muss nach islamischem Recht bestraft werden.
6) Wenn ein Taliban-Kämpfer in einen anderen Distrikt übersiedeln will, ist er dazu befugt, muss aber zuerst von seinem Gruppenführer die Erlaubnis einholen.
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7) Ein Mudschahed, der einen ausländischen Ungläubigen ohne Einwilligung eines Gruppenführers gefangen nimmt, darf ihn nicht gegen einen anderen Gefangenen oder gegen Geld austauschen.
8) Ein Provinz-, Distrikts- oder Regionalkommandant darf nicht einen Arbeitsvertrag mit einer Nichtregierungsorganisation (NGO) abschliessen oder von einer NGO Geld entgegennehmen. Einzig die Schura (der höchste Taliban-Rat) darf über Verhandlungen mit NGOs bestimmen.
9) Taliban dürfen Dschihad-Ausrüstung und -Eigentum nicht für persönliche Zwecke verwenden.
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10) Jeder Talib ist seinen Vorgesetzten Rechenschaft schuldig über die Geldausgaben und den Gebrauch von Ausrüstung.
11) Mudschaheddin dürfen keine Ausrüstung verkaufen, ausser der Provinzkommandant gibt die Erlaubnis dazu.
12) Eine Gruppe von Mudschaheddin darf nicht Mudschaheddin aus einer anderen Gruppe aufnehmen, um ihre eigene Macht zu vergrössern. Dies ist nur gestattet, wenn gute Gründe vorliegen, wie ein Mangel an eigenen Kämpfern. Dann muss eine schriftliche Erlaubnis eingeholt werden, und die Waffen der Übertretenden müssen bei der alten Gruppe verbleiben.
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13) Waffen und Ausrüstung, die Ungläubigen oder ihren Alliierten abgenommen wurden, müssen gerecht unter den Mudschaheddin verteilt werden.
14) Wenn jemand, der mit den Ungläubigen zusammenarbeitet, mit den Mudschaheddin kooperieren will, darf ihn niemand töten. Wenn ihn trotzdem jemand tötet, muss der Mörder vor ein islamisches Gericht gestellt werden.
15) Ein Mudschahed oder Führer, der einen unschuldigen Menschen belästigt, muss durch seinen Vorgesetzten verwarnt werden. Wenn er sein Verhalten trotzdem nicht ändert, muss er von der Taliban-Bewegung ausgestossen werden.
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16) Es ist strikte verboten, ohne Erlaubnis eines Distrikts- oder Provinzkommandanten Häuser von Zivilisten zu durchsuchen und Waffen zu konfiszieren.
17) Mudschaheddin haben kein Recht, Geld oder persönlichen Besitz von Zivilisten zu konfiszieren.
18) Mudschaheddin sollten das Rauchen von Zigaretten unterlassen.
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19) Mudschaheddin ist es nicht erlaubt, Jünglinge ohne Bartwuchs auf das Schlachtfeld oder in ihre Privatgemächer mitzunehmen.
20) Wenn Mitglieder der Opposition oder der zivilen Regierung sich den Taliban ergeben möchten, können wir ihre Bedingungen in Betracht ziehen. Der Entscheid darüber muss vom Militärrat getroffen werden.
21) Wer einen schlechten Ruf geniesst oder während des Dschihad Zivilisten getötet hat, darf nicht in die Taliban-Bewegung aufgenommen werden. Wenn ihm der Oberste Führer persönlich verziehen hat, sollte er künftig zu Hause bleiben.
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22) Wenn ein Mudschahed eines Verbrechens schuldig befunden worden ist und sein Kommandant ihn aus der Gruppe ausgeschlossen hat, darf keine andere Gruppe ihn aufnehmen. Falls er wieder Anschluss an die Taliban haben möchte, muss er sich an seine alte Gruppe wenden und um Vergebung bitte.
23) Wenn ein Mudschahed mit einem Problem konfrontiert ist, das nicht in diesem Buch erörtert wird, muss der zuständige Kommandant in Konsultation mit der Gruppe eine Lösung finden.
24) Als Lehrer unter der gegenwärtigen Marionettenregierung zu arbeiten, ist verboten, denn dies stärkt das System der Ungläubigen. Wahrhafte Muslime sollten sich an einen religiös ausgebildeten Lehrer wenden und in einer Moschee oder in einer ähnlichen Institution studieren. Die Lehrbücher sollten aus der Zeit des Dschihad oder des Taliban-Regimes stammen.
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25) Wer als Lehrer unter der gegenwärtigen Marionettenregierung arbeitet, muss verwarnt werden. Wenn er seine Arbeit dennoch nicht aufgibt, muss er geschlagen werden. Falls der Lehrer jedoch wider die Prinzipien des Islams lehrt, muss er vom Distrikts-Kommandanten oder einem Gruppenführer getötet werden.
26) Diejenigen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die unter der Regierung der Ungläubigen ins Land gekommen sind, müssen gleich wie die Regierung behandelt werden. Sie kamen unter dem Vorwand, den Menschen zu helfen, sind aber in Wahrheit Teil des Regimes. Deshalb tolerieren wir keine ihre Aktivitäten, sei es der Bau von Strassen, Brücken, Kliniken, Schulen, Madrassen (Koranschulen) oder anderem. Wenn eine Schule trotz Warnung nicht schliesst, gehört sie verbrannt. Doch zuvor müssen alle religiösen Bücher in Sicherheit gebracht werden.
27) Solange jemand nicht als Spion überführt ist und bestraft werden kann, darf sich nie¬mand in die Angelegenheit einmischen. Die zuständige Person ist der Distrikts¬kommandant. Zeugen, die im Verfahren aussagen, müssen bei guter geistiger Gesundheit sein und über einen tadellosen religiösen Leumund verfügen und dürfen kein grosses Verbrechen begangen haben. Die Bestrafung darf erst nach Abschluss des Verfahrens erfolgen.
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28) Kein einfacher Kommandant darf sich in Streitigkeiten der Bevölkerung einmischen. Sofern der Streit nicht gelöst werden kann, muss sich der Distrikts- oder Regional¬kommandant um die Sache kümmern. Der Fall sollte von religiösen Experten (Ulema) oder der Versammlung der Stammesältesten (Jirga) erörtert werden. Falls sie keine Lösung finden, muss der Fall an bekannte religiöse Experten weitergeleitet werden.
29) Jeder Mudschahed ist verpflichtet, Tag und Nacht Wachen zu postieren.
30) Die obigen 29 Regeln sind obligatorisch. Wer immer gegen sie verstösst, muss entsprechend den Gesetzen des Islamischen Emirates gerichtet werden.
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Diese Layeha richtet sich an die Mudschaheddin, die ihr Leben für den Islam und den allmächtigen Allah opfern. Dies ist ein komplettes Regelbuch für den Fortschritt des Dschihad, und jeder Mudschahed muss die Regeln einhalten, dies ist die Pflicht eines jeden Dschihadisten und treuen Gläubigen.
Gezeichnet vom Obersten Führer des Islamischen Emirats Afghanistan
(Diese Layeha wurde erstmals an die 33 Mitglieder der Schura, des obersten Rats der Taliban, anlässlich ihres Treffens während des Ramadans 2006 verteilt, Anm. der Red.)
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